Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.